Bericht für ZDF frontal: Insiderhandel in Deutschland

Mit vielen seiner Posts lässt Donald Trump Aktienkurse heftig wackeln. Und er verdient an der Börse kräftig mit – Insiderhandel wird in den USA deshalb schon länger debattiert. Aber wie sieht es bei uns aus? Wusstest du, dass Bundestagsabgeordnete ihre Aktien erst dann offenlegen müssen, wenn sie mehr als fünf Prozent an einem Unternehmen besitzen? Dabei haben gerade diejenigen, die in Ausschüssen – wie Haushalt oder Wirtschaft – sitzen, Zugang zu geheimen, kursrelevanten Informationen, die an den Finanzmärkten relevant sein können. Fachleute sehen darin ein mögliches Risiko für Interessenkonflikte: etwa dann, wenn politische Entscheidungen indirekt den Aktienkurs einzelner Unternehmen beeinflussen. Den Handel mit nicht-öffentlichen, kursrelevanten Informationen nennt man Insiderhandel – und der ist strafbar. Ein generelles Verbot von Aktiengeschäften für Abgeordnete besteht jedoch nicht.

Veröffentlicht im November 2025 bei ZDF frontal auf YouTube.

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